Dr. Ulrich Wahlers ist einer der Gründungspartner von fringspartners. Er ist hocherfahren in der Lösung komplexer arbeitsrechtlicher Probleme auf Arbeitgeberseite. Zahlreiche deutsche und internationale Unternehmen vertrauen auf seine anerkannte arbeitsrechtliche Expertise.
Seine Schwerpunkte
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im kollektiven Arbeitsrecht. Er ist verhandlungserfahren und durchsetzungsstark im Umgang mit Betriebsräten. Dr. Ulrich Wahlers begleitet Unternehmen insbesondere bei der Verhandlung von Restrukturierungsmaßnahmen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Er ist zudem sehr prozesserfahren und vertritt Unternehmen bundesweit in komplizierten individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
Was ihn auszeichnet
Dr. Ulrich Wahlers kann bei der Beratung seiner Mandanten auf jahrelange Erfahrung im Umgang mit anspruchsvollen arbeitsrechtlichen Fragestellungen aller Art zurückgreifen. Er hat Unternehmen in hunderten herausfordernden Gerichtsverfahren vertreten und ist an komplexe Verhandlungssituationen gewöhnt. Dies ermöglicht ihm, auch in schwierigen Fallgestaltungen pragmatische Lösungen zu finden. Unerlässlich ist dabei seine fundierte arbeitsrechtliche Expertise. Dr. Ulrich Wahlers hat sich bereits frühzeitig auf Arbeitsrecht spezialisiert und nach Tätigkeit an einem renommierten arbeitsrechtlichen Lehrstuhl im europäischen Arbeitsrecht promoviert. Nach langjähriger Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei ist er an anspruchsvolle arbeitsrechtliche Fallgestaltungen gewöhnt.
Dr. Ulrich Wahlers ist regelmäßig Dozent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen und Kongressen.
Er wird in dem jährlich erscheinenden JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien als häufig empfohlener Anwalt aufgeführt. Mandanten und Wettbewerber sagen laut JUVE über Dr. Ulrich Wahlers:
- „Absoluter Experte, vor allem im kollektiven Arbeitsrecht“ (Mandant)
- „Starker Verhandlungspartner“ (Wettbewerber)
- "Kein Geheimnisschutz ohne entsprechendes Geheimnisschutzkonzept des Arbeitgebers, ArbG Aachen v. 13.01.2022 - 8 Ca 1229/20", jurisPR-ITR 7/2022 Anm. 6
- "Kein Anspruch auf eine Mobile-Office-Tätigkeit aus dem Ausland, ArbG München v. 27.08.2021 - 12 Ga 62/21",jurisPR-ITR 25/2021 Anm. 5
- "Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsübergreifende Einführung von Microsoft Office 365, LArbG Köln v. 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20",jurisPR-ITR 21/2021 Anm. 6
- "Anspruch des Betriebsrats auf Tablets bzw. Notebooks zur Durchführung virtueller Betriebsratssitzungen, LArbG Frankfurt v. 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21",jurisPR-ITR 17/2021 Anm. 5
- "Keine Verpflichtung des Gesamtbetriebsrats zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden in virtueller Sitzung trotz Corona-Pandemie, LArbG Berlin-Brandenburg v. 24.08.2020 - 12 TaBVGa 1015/20", jurisPR-ITR 25/2020 Anm. 6
- "Keine Verarbeitung und Übermittlung von Bildern und Videos zur betrieblichen Abstandsmessung im Rahmen der Covid-19-Prävention ohne Zustimmung des Betriebsrats, ArbG Wesel v. 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20",jurisPR-ITR 12/2020 Anm. 4
- "Fristlose Kündigung wegen missbräuchlicher Nutzung von Kundendaten, ArbG Siegburg v. 15.01.2020 - 3 Ca 1793/19 jurisPR-ITR 7/2020 Anm. 4
- Kein pauschaler Anspruch des Betriebsrats auf Löschung mitbestimmungswidrig verarbeiteter Mitarbeiter-E-Mails, LArbG Köln v. 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18", jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 6
- "Kein automatischer Verlust des Kündigungsschutzes eines Datenschutzbeauftragten bei Absinken der Mitarbeiterzahl unter Schwellenwerte für verpflichtende Bestellung, LArbG Frankfurt v. 13.02.2019 - 6 Sa 567/18", jurisPR-ITR 17/2019 Anm. 6
- "Zulässigkeit der Auswertung der IT-Nutzung (E-Mails, Server- und Netzwerkprotokolle) eines Arbeitnehmers bei Verdacht auf Wettbewerbsverstoß, LArbG Mainz v. 24.01.2019 - 5 Sa 226/18", jurisPR-ITR 11/2019 Anm. 5
- "Kein Anspruch des Betriebsrats auf dauerhafte Überlassung von Gehaltslisten in elektronischer oder gedruckter Form, LArbG Düsseldorf v. 23.10.2018 - 8 TaBV 42/18", jurisPR-ITR 5/2019 Anm. 5
- "Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers trotz Weiterleitung betrieblicher Dateien an private E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers, LArbG Mainz v. 24.05.2018 - 5 Sa 267/17", jurisPR-ITR 21/2018 Anm. 5
- "Außerordentliche Kündigung wegen Mitschnitts eines Personalgesprächs mit dem Smartphone, LArbGFrankfurt v. 23.08.2017 - 6 Sa 137/17", jurisPR-ITR 16/2018 Anm. 3
- "Schadensersatzanspruch im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung: Grobe Fahrlässigkeit beim Spoofing? LArbG Düsseldorf v. 29.08.2017 - 14 Sa 334/17", jurisPR-ITR 6/2018 Anm. 4
- "Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebook-Seite, BAG v. 13.12.2016 - 1 ABR 7/15",jurisPR-ITR 11/2017 Anm. 5
- "Heimarbeitsverhältnis eines Programmierers im Home-Office, BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 305/15", jurisPR-ITR 5/2017 Anm. 4
- "Beweisverwertungsverbot nach Keylogging beim dienstlich genutzten PC, LArbG Hamm v. 17.06.2016 - 16 Sa 1711/15", jurisPR-ITR 22/2016 Anm. 5
- "Kündigungsschutz des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten, ArbG Hamburg v. 13.04.2016 - 27 Ca 486/15", jurisPR-ITR 12/2016 Anm. 5
- "Beweisverwertungs- und Beweiserhebungsverbot bei heimlichen Videoaufzeichnungen des Arbeitgebers, ArbG Frankfurt v. 27.01.2016 - 6 Ca 4195/15", jurisPR-ITR 10/2016 Anm. 6
- "Keine Teilkündigung des Anstellungsvertrages eines Datenschutzbeauftragten, LArbG Köln v. 12.01.2015 - 5 Sa 873/14", jurisPR-ITR 25/2015 Anm. 6
- "Kein Beweisverwertungsverbot - Arbeitnehmerdaten des elektronischen Kalenders zur Begründung einer Kündigung, LArbG Mainz v. 25.11.2014 - 8 Sa 363/14",jurisPR-ITR 21/2015 Anm. 3
- "Rechtmäßige außerordentliche Kündigung nach Weiterleitung von Kundenlisten auf privates E-Mail-Konto, ArbG Düsseldorf v. 12.12.2014 - 14 Ca 4707/14",jurisPR-ITR 19/2015 Anm. 5
- "Kein Beweisverwertungsverbot bei Auswertung einer Online-Datenbank zur Begründung einer Kündigung, LArbG Köln v. 29.09.2014 - 2 Sa 181/14", jurisPR-ITR 5/2015 Anm. 4
- "Keine Diskriminierung, wenn abgelehnte Bewerberin (hier: Programmiererin) nicht über die geforderte praktische Berufserfahrung verfügt, LArbG Kiel v. 01.09.2014 - 1 Sa 215/14", jurisPR-ITR 23/2014 Anm. 6
- "Fristlose Kündigung wegen massiver Usenet/UseNeXT-Nutzung am Arbeitsplatz, LArbG Kiel v. 06.05.2014 - 1 Sa 421/13", jurisPR-ITR 20/2014 Anm. 4
- "Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte nur nach schriftlicher Bestellung, LArbG Chemnitz v. 14.02.2014 - 3 Sa 485/13", jurisPR-ITR 12/2014 Anm. 5
- "Fristlose Kündigung wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz und Computersabotage, LArbG Hamm v. 06.12.2013 - 13 Sa 596/13", jurisPR-ITR 6/2014 Anm. 6
- "Außerordentliche Kündigung wegen geschäftsschädigender Aussagen in YouTube-Video, LArbG Hamm v. 15.03.2013 - 13 Sa 6/13", jurisPR-ITR 23/2013 Anm. 2
- "Keine Mitbestimmung bei Einrichtung einer Unternehmensseite auf Facebook, ArbG Düsseldorf v. 21.06.2013 - 14 BVGa 16/13", jurisPR-ITR 21/2013 Anm. 5
- "XING-Kontaktdaten können Geschäftsgeheimnis darstellen, ArbG Hamburg v. 24.01.2013 - 29 Ga 2/13",jurisPR-ITR 8/2013 Anm. 6
- "Überwachung eines Betriebsratsmitglieds durch heimlich installierte Software, ArbG Augsburg v. 04.10.2012 - 1 BV 36/12", jurisPR-ITR 1/2013 Anm. 6
- "Wettbewerbswidrige Abwerbung von Arbeitnehmern über soziales Netzwerk XING, LG Heidelberg v. 23.05.2012 - 1 S 58/11", jurisPR-ITR 22/2012 Anm. 2
- "Außerordentliche Kündigung wegen Aktivierung des "Gefällt-mir-Buttons" unter einer Beleidigung, ArbG Dessau-Roßlau v. 21.03.2012 - 1 Ca 148/11", jurisPR-ITR 12/2012 Anm. 2
- "Außerordentliche Kündigung wegen Kundenbeleidigung auf privater Facebook-Pinnwand, VGH München v. 29.02.2012 - 12 C 12.264", jurisPR-ITR 8/2012 Anm. 2
- "Social Media, iPad & Co. im Arbeitsverhältnis", BB 2011, 3126-3133
- Deutsch
- Spanisch (geprüfter Übersetzer)
- Englisch